Das beste ist, das Ordnungsamt telefonisch über Verkehrsbehinderungen zu informieren:

Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamts kontaktiere das Führungs- und Lagezentrum der Polizei Leipzig:

Im Gespräch solltest Du nennen:

  • Deinen Namen
  • Ort mit Stadtteil, Straße, Hausnr. oder Querstr., Fahrtrichtung
  • Art der Behinderung, hier mal die Klassiker:
    • blockierter Geh-/Radweg/Zebrastreifen
    • Parken im 5/8 m-Bereich einer Kreuzung
    • Parken vor einem abgesenkter Bordstein
  • Kennzeichen, Farbe und Marke des Falschparkers
    • verwendet das Buchstabieralphabet, um Missverständnisse auszuschließen, also z. B. statt ‚L‘ ‚Ludwig‘:
      Anton, Berta, Cäsar, Dora, Emil, Friedrich, Gustav, Heinrich, Ida, Julius, Kaufmann, Ludwig, Martha, Nordpol, Otto, Paula, Quelle, Richard, Siegfried, Theodor, Ulrich, Viktor, Wilhelm, Xanthippe, Ypsilon, Zeppelin, 2 = zwo

Bleibe sachlich, sprich von Verkehrsbehinderung (nicht Falschparker), lass‘ Dir die Angaben bestätigen, um Missverständnisse auszuschließen und beantworte Nachfragen. Die Mitarbeiter sind freundlich, nehmen die Verkehrsbehinderung auf und schicken jemanden vorbei, der sich die Behinderung anschaut und entsprechende Maßnahmen ergreift.

Bis zum Eintreffen kann es bis zu einer Stunde dauern. Du musst nicht auf die Mitarbeiter warten oder diese ansprechen. Du gibst dem Ordnungsamt quasi nur einen telefonischen Hinweis. Gerne kannst Du auch im Hintergrund auf das Ordnungsamt warten.

Sollte der Fahrer sein Fahrzeug entfernen, ruf‘ bitte noch einmal an und informiere das Ordnungsamt, damit dieses nicht unnützerweise vorbeikommt und Zeit mit der Suche des Fahrzeugs vergeudet. Die Bearbeitung telefonischer Meldungen kostet das Ordnungsamt viel Zeit, in der es an anderer Stelle nicht tätig werden kann.

Das Kennzeichen sollte immer genannt werden, da damit schon vor Eintreffen der Ordnungskräfte der Zeitpunkt des Falschparkens dokumentiert ist und er sich gegenüber den Politessen damit herausreden kann, nur kurz dort gehalten zu haben.

OA: „Ordnungstelefon Leipzig, Meier – Guten Tag.“
Du: „Guten Tag, mein Name ist Schulz. Ich möchte eine Verkehrsbehinderung melden.“
OA: „Gerne, wo denn?“
Du: „Im Zentrum, Goethestr. stadteinwärts Höhe Hausnr. 3“
OA: „Haben Sie das Kennzeichen?“
Du: „Ja. Ludwig, Trennung, Friedrich, Paula, eins, zwo, drei, neun (L FP 1239). Es handelt sich um einen roten Mercedes-Benz.“
OA: „Und was ist mit dem Fahrzeug?“
Du: „Das Fahrzeug steht auf dem Gehweg und behindert Fußgänger.“
OA: „Ok, also ein roter Mercedes-Benz in der Goethestr. 3 auf dem Gehweg.“
Du: „Haben Sie das Kennzeichen?“
OA: „Ja, L FP 1239. Wir schicken jemanden vorbei, der sich das ansieht.“
Du: „Vielen Dank. Auf Wiederhören.“
OA: „Auf Wiederhören.“

Weg.li ist eine ehrenamtlich betriebene Plattform, die Dir das schriftliche Anzeigen von Falschparkern erheblich erleichtert. Es ist keine App, sondern eine Webseite und funktioniert browserbasiert mit jedem Endgerät.

Bei der Registrierung bei weg.li musst Du Deine persönlichen Daten wie Name und Anschrift angeben. Jedoch muss es nicht deine Wohnanschrift sein – es reicht eine ladungsfähige Anschrift wie z. B. die deines Arbeitgebers. Ohne diese bearbeitet das Ordnungsamt Deine Anzeige nicht. Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann ein Verteidiger Akteneinsicht beantragen und sieht alle Angaben. Korrekte persönliche Angaben sind wichtig, um keine Scheinprozesse zu führen. Dies ist zur Wahrung der Rechtstaatlichkeit wichtig und um ggf. einen fairen Prozess führen zu können. Aber keine Sorge, bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sind Prozesse extrem selten.

Fotos machen

Nachdem Du Dich registriert hast, kannst Du die Fotos des Parkverstoßes hochladen.

Wichtig ist, dass Du Falschparker so fotografierst, dass der Verstoß klar erkennbar ist:

  • Falschparker aus unterschiedlichen Perspektiven, z. B. von vorne, hinten und schräg fotografieren
  • Kennzeichen müssen deutlich erkennbar sein
  • falls möglich, Verkehrszeichen wie Radweg, Halte-/Parkverbot oder Radweg-Symbol mit ins Bild nehmen; Zustand von Verkehrszeichen auch dokumentieren, wenn betreffendes Fahrzeug nicht auf dem Bild ist, damit klar ist, dass das Verkehrszeichen zu diesem Zeitpunkt sichtbar war
  • falls möglich, dokumentiere auch Passanten und Radfahrer, wie sie konkret behindert werden (z. B. Passant, der sich am Fahrzeug vorbeizwängt; Radfahrer, der Radweg verlassen und sich in fließenden Verkehr einordnen muss)
  • besonders in Bereichen, wo Parken mit Ausnahmegenehmigung möglich sein kann (z. B. in Landschaftsschutzgebieten oder Bewohnerparkzonen), braucht das Ordnungsamt zusätzlich ein Foto von der Frontscheibe, um sicher zu stellen, dass keine Parkgenehmigung sichtbar im Fahrzeug lag

In der Regel reichen zwei bis drei Fotos. Bei Parkverstößen sollten zwischen erstem und letztem Foto mindestens drei Minuten liegen, um zu dokumentieren, dass das Fahrzeug parkt und nicht nur hält. Eingeklappte Außenspiegel und leere Sitze sind auch ein Indizien für ein verlassenes Fahrzeug. Bei Halteverstößen (z. B. auf Radwegen oder -schutzstreifen) brauchst du keine drei Minuten warten.

Um den Datenschutz zu wahren, achte auf folgendes:

  • Personen möglichst nicht erkennbar (z. B. von hinten) fotografieren
  • falls Personen erkennbar sind, diese mit einem Sticker per Smartphone-App unkenntlich machen
  • Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge kann, muss man aber nicht unkenntlich machen

Upload zu Weg.li

Du kannst Deine Anzeige in drei Schritten absenden:

  1. neue Meldung erstellen, Fotos hochladen
  2. Angaben überprüfen und ergänzen
  3. Anzeige absenden

Weg.li erkennt aus den Fotos bereits Tatzeit, -dauer, Standort, Fahrzeugtyp und -farbe sowie Kennzeichen recht zuverlässig.

Falls Du den korrekten Tatbestand nicht kennst, ist das kein Problem, im Ordnungsamt sitzen Fachkräfte, die dein Anzeige überprüfen und ggf. korrigieren. Weg.li merkt sich Kennzeichen und erkennt Fahrzeuge wieder, sodass das Anzeigen von Wiederholungstätern noch schneller geht. Auch kannst du Textvorlagen erstellen und nutzen.

Weg.li generiert zum Abschluss eine E-Mail mit allen relevanten Angaben und schickt sie an das zuständige Ordnungsamt. Wenn Du möchtest, kannst Du dir eine Kopie zusenden lassen. In der Regel erhältst Du keine Reaktion des Ordnungsamts auf Deine Anzeige, es sei denn, es gibt Nachfragen. In seltenen Fällen schickt Dir das Ordnungsamt eine Kopie des Bußgeldbescheids per Post.

Gut zu wissen: Ordnungsämter dürfen die Bearbeitung Deiner Anzeige nicht pauschal ablehnen. Sie sind verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen und Deine Anzeige zumindest zu prüfen.

Solltest Du weg.li regelmäßig nutzen, spende dem Betreiber bitte ab und an ein paar Euro, damit die Plattform weiter betrieben werden kann.

Beispiel 1: Radwegparker

Du bist auf dem Radweg unterwegs. Von weitem siehst Du ein Auto, welches den Radweg blockiert. Fahre bis zum nächsten Piktogramm, halte möglichst weit rechts auf dem Radweg, um andere nicht zu behindern und fotografiere das Fahrzeug von hinten.

Fahre bis hinter das Fahrzeug und fotografiere es, sodass das Kennzeichen erkennbar ist. Warte ein bis zwei Minuten. Falls Radfahrer von hinten kommen, ist dies eine gute Gelegenheit, die konkrete Gefährdung (Ausweichen in den fließenden Verkehr) zu dokumentieren.

Bevor Du am Fahrzeug vorbeifährst, achte auf den nachfolgenden Verkehr. Stelle Dich vor das Fahrzeug und fotografiere es von vorne. Meist sind dann drei Minuten schon vorbei.

Beispiel 2: Gehwegparker

Ähnlich ist es, wenn Du zu Fuß unterwegs bist. Fotografiere die Szene einmal im Überblick und einmal aus der Nähe – möglichst auch mit konkreter Behinderung (z. B. ein Kinderwagen, der nicht mehr am Auto vorbei kommt, Fußgänger auf der Straße neben dem Auto). Gehe vorsichtig am Fahrzeug vorbei und fotografiere die Situation von der anderen Seite.

Verhaltenstipps

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist eine von vielen Aufgaben des Ordnungsamts. Allerdings kann und soll das Ordnungsamt nicht immer überall sein. Es kann nur Ordnungswidrigkeiten ahnden, die es kennt. Privatanzeigen sind völlig legal und helfen dem Ordnungsamt, seine Aufgaben zu erfüllen. Hab‘ also keine Scheu, Falschparker zu fotografieren und anzuzeigen – insbesondere, wenn Du selbst behindert oder gar gefährdet wirst.

Folgende Hinweise solltest Du berücksichtigen:

  • Achte darauf, Dich so zu verhalten, dass Du Dich und andere nicht gefährdest oder behinderst.
  • Falschparker anzusprechen ist erfahrungsgemäß leider selten hilfreich. Erstens wissen sie meist, was sie falsch machen und ändern mangels Strafen selten ihr Verhalten. Zweitens sind Gespräche meist aufgeheizt.
  • Falls Du einen Falschparker ansprechen möchtest, tu‘ dies freundlich – auch wenn die Situation ärgerlich ist. Sei auf Ausreden und Falschaussagen gefasst. Das Gespräch sollte darauf abzielen, die Behinderung umgehend zu beseitigen.
  • Gelegentlich „drohen“ Falschparker damit, die Polizei zu rufen. In der Regel beruhigen sie sich, wenn man dem stattgibt oder selbst anruft. Z. B. „Beruhigen Sie sich, wie können das gemeinsam in Ruhe klären, ich rufe jetzt die Polizei.“ Falls Du Dich bedroht fühlst, zögere nicht, sofort 110 zu wählen.
  • Es ist besser, sich auf wenige Stellen zu konzentrieren und Falschparker dort konsequent anzuzeigen. Es kann mehrere Wochen dauern, bis sich die Situation verbessert. Bleibe dran!

Das Fotografieren von Falschparkern ist erlaubt. Wer Falschparker fotografiert, verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte. Autos sind Gegenstände und haben keine Persönlichkeitsrechte nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz.

Auch mit Anzeigen von Falschparkern verstößt man nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das trifft auch dann zu, wenn man nicht selbst nicht betroffen ist, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach 2023:

Eine persönliche Betroffenheit des Anzeigenerstatters sei für das Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht erforderlich. „Das Gericht stellt klar, dass auch die abstrakte Gefährdung ausreichen kann, dass Verstöße durch Bürger angezeigt werden können.“

Gelegentlich wird Anzeigenden Denunziation vorgeworfen.

Unter einer Denunziation (lateinisch denuntio ‚Anzeige erstatten‘) versteht man das Erstatten einer (Straf-)Anzeige durch einen Denunzianten aus persönlichen, niedrigen Beweggründen, wie zum Beispiel das Erlangen eines persönlichen Vorteils. Der Denunziant erstattet somit gegenüber einer der denunzierten Person übergeordneten Institution Anzeige. Die Denunziation kann dabei anonym geschehen, insbesondere dann, wenn der Denunziant ein Interesse daran hat, dass die von ihm denunzierte Person, Institution oder Gruppe nicht erfahren soll, wer hinter der Anzeige steckt.
(Wikipedia)

Dieser Vorwurf ist aus mehreren Gründen falsch:

  • Anzeigen erfolgen nicht aus niederen Beweggründen, sondern auf Grund persönlicher Betroffenheit wie Behinderung und Gefährdung.
  • Der Anzeigende erzielt keinen persönlichen Vorteil. Im Gegenteil: U. U. hat er Zusatzaufwände wie die Beantwortung von Rückfragen oder die Ladung als Zeuge vor Gericht. Zudem beseitigt die Anzeige nicht die Behinderung.
  • Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit sind nicht anonym. Das Ordnungsamt bearbeitet nur Anzeigen mit persönlichen Angabe und eine ladungsfähigen Anschrift. U. U. hat eine angezeigte Person sogar das Recht, zu erfahren, wer sie angezeigt hat. Damit soll Scheinanzeigen bzw. ggf. sogar Scheinprozessen vorgebeugt und Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden.
  • Anzeigende können kein Bußgeldverfahren einleiten, dies kann nur das Ordnungsamt nach Prüfung des Sachverhalts.
  • Bußgeldverfahren erinnern einerseits Verursacher an die Regeln und schrecken andererseits Nachahmer ab. Somit halten Privatanzeigen vordergründig anderen Verkehrsteilnehmer die Wege frei.

Folge der @abschleppgruppeLE auf Twitter und dem Infokanal auf Telegram.

VERKEHRSWENDE NEWS FÜR DEIN POSTFACH

Bleib auf dem Laufenden in Sachen Verkehrswende in Leipzig