Die Initiative Verkehrswende Leipzig begrüßt, dass die Stadt Leipzig die jahrelange Duldung des illegalen Gehwegparkens auf der Karl-Heine-Straße aufgehoben hat. Die freien Gehwege sorgen für deutlich mehr Verkehrssicherheit. Der nun erreichte rechtskonforme Zustand sollte daher beibehalten werden.
Jahrelang duldete das Ordnungsamt der Stadt Leipzig das illegale Gehwegparken auf Teilen der Karl-Heine-Straße östlich der Erich-Zeigner-Allee. Im August 2024 informierte das Amt durch „Höflichkeitszettel“ die Falschparker über das Ende dieser Praxis. Wenig später begannen Bedienstete der Stadt, Fahrzeuge zu verwarnen, bald gaben auch die hartnäckigsten Falschparker auf – der Gehweg ist nun frei.
Manche Anwohner wollen sich mit dem Ende ihres Privilegs nicht abfinden, den für Fußgänger reservierten Raum mit Kraftfahrzeugen zu befahren und zu beparken. Sie fordern in Einwohneranfragen, das Parken auf dem Gehweg wieder zu ermöglichen.
Die Initiative Verkehrswende Leipzig erklärt dazu:
Durch das Ende des illegalen Parkens auf dem Gehweg hat sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Karl-Heine-Straße massiv verbessert.
Zu Fuß Gehende und Rad fahrende Kinder werden nicht mehr durch auf dem Gehweg entlangfahrende Autos bedrängt und gefährdet; Eltern können ihren Nachwuchs sicher zu den umliegenden Kindertagesstätten bringen und von dort abholen; Radfahrer werden nicht mehr durch ein- bzw. ausparkende Kraftfahrzeuge gefährdet, die meist rückwärts, also mit stark eingeschränkter Sicht, über den Radfahrstreifen auf die Fahrbahn fuhren; Passanten, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche der benachbarten Schule am Palmengarten erreichen sicher die Straßenbahnhaltestelle Alte Straße; Autofahrer werden nicht mehr durch riskante Ein- und Ausparkmanöver auf einer Straße mit dichtem und schnell fließendem Verkehr gefährdet.
Der Gehweg ist nun frei und durch das Fehlen der vielen Kraftfahrzeuge wird das Straßenbild deutlich aufgewertet, da das Erscheinungsbild der Gründerzeithäuser gewahrt bleibt. Gleichzeitig wurde die Aufenthaltsqualität im Bereich vor den Häusern gesteigert.
Die Aufhebung der Duldung des verbotswidrigen Gehwegparkens steht im Einklang mit der Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig, die freie, sicher zu nutzende Gehwege vorsieht. Sie beendet einen Zustand der Willkür und stellt Rechtssicherheit durch die klare Anwendung der StVO her: Es gibt keine Ausnahme. Auf Gehwegen darf nicht geparkt werden.
Der von Autos befreite Gehweg wartet nun auf neue, der Allgemeinheit und nicht mehr einzelnen Autobesitzern zugutekommende Nutzungen. Der Phantasie sind zunächst keine Grenzen gesetzt. Es besteht die Chance für eine partielle Entsiegelung, die sich positiv auf das Mikroklima auswirkt und Wasserversickerung ermöglicht – Stichwort Schwammstadt. Bereits jetzt führt die Abwesenheit der Falschparker zu besserer Zugänglichkeit für die Abfallentsorgung. Der Verkehrsraum ist übersichtlicher und es gibt Platz zum Spielen für Kinder, für Sitzgelegenheiten, Fahrradbügel, Hochbeete, Sport- und Spielgeräte, Kunst im öffentlichen Raum u.v.m.
Die Duldung des verbotswidrigen Gehwegparkens wurde von Bürgern, aber auch von vielen entsprechend angewiesenen gemeindlichen Vollzugsbediensteten als Willkür wahrgenommen, da letztere das gleiche Fehlverhalten an manchen Stellen sanktionieren mussten – und an anderen Stellen nicht durften. Verwaltungshandeln muss gesetzeskonform, eindeutig und widerspruchsfrei sein, wenn es von der Bürgerschaft verstanden und akzeptiert werden soll. Ein solcher Zustand ist nun erreicht und sollte daher auch so beibehalten werden. Die Stadt darf sich trotz der Reaktionen auf die Entduldung des illegalen Gehwegparkens auf keine faulen, rechtswidrigen Kompromisse einlassen.
Fotos
Fotos zum Herunterladen (redaktionell frei):
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