Die Verkehrsminister der Bundesländer und der Bundesverkehrsminister haben am 15./16. April eine Reform der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen. Diese sieht vor allem höhere Bußgelder für Autofahrer vor, wenn sie Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen behindern oder deren Sicherheit beeinträchtigen. Konkret heißt es in dem Beschluss:
- Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
- Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
- Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt und im Falle einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat eingefügt.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.
Der Beschluss muss nun noch vom Gesetzgeber in einer StVO-Novelle umgesetzt werden. Das soll noch innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgen, also bis September 2021. Die Änderungen müssen vom Bundesrat beschlossen werden.